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Sehen was kommt… - Bauvorhaben Kettengasse Breisach bekommt Rote Karte

Bauvorhaben Kettengasse: Flachdachvariante endgültig abgelehnt! (Bild: Treubau AG)

Gemunkelt wurde darüber bereits in allen Breisacher Gassen. Mit einer Pressemitteilung vom Mittwoch, den 24. November 2010, ist es nun offiziell: Das Landratsamt hat den Bauantrag der TreuBau AG für die Breisacher Kettengasse abgelehnt. Was der Grundstückseigentümer, die Freiburger Baufirma, an neuen Plänen vorlegt bleibt abzuwarten. Ebenso gespannt darf man auf den angekündigten Bebauungsplan für den Münsterberg sein. Und auch über die weiteren Bedenken der Bürgerinitiative, die sich gegen die TreuBau- Pläne formiert hatte, kann einstweilen nur spekuliert werden, da die Aktiven erst einmal Atem holen. 

Das Landsratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat jetzt den Bescheid über den Bauantrag zu dem Vorhaben der Freiburger TreuBau AG in der Kettengasse am Breisacher Münsterberg verschickt. Darin wird der Antrag zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit insgesamt zehn Wohneinheiten und einer Tiefgarage abgelehnt.
Die Baurechtbehörde verweist darauf, dass der Breisacher Münster- und Schlossberg nach Paragraph 19 des Denkmalschutzgesetzes eine besonders geschützte Gesamtanlage ist. Von besonderer Bedeutung für die Stadtsilhouette sind das Münster im Süden und der Radbrunnenturm in der Mitte der Oberstadt. Bauvorhaben können daher in diesem Bereich nur genehmigt werden, wenn die damit einhergehende Veränderung der Gesamtanlage nur unerheblich ist oder wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern. Die beiden neu geplanten Gebäude mit so genannten Attikageschossen würden aber deutlich die dahinter liegenden Dachflächen überlagern und sich auffällig von der einheitlichen Dachlandschaft der vorhandenen Gebäude absetzen. Gerade diese Dachlandschaft bildet jedoch die Grundlage, aus der sich der Radbrunnenturm aus der Westsicht der Stadt Breisach abhebt. Die Baurechtsbehörde geht davon aus, dass die Neubauten in Konkurrenz zum Radbrunnenturm treten und das Erscheinungsbild maßgeblich beeinträchtigen würden. Daher konnte nach Ansicht der Behörde eine Baugenehmigung nicht erteilt werden.

 
(Presseinformation des Landratsamtes Breisgau- Hochschwarzwald vom 24. 11. 2010)
  (Breisacher Nachrichten, Artikel-Nr. 3589 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 01.12.2010 10:21.

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